Profi
In der Regel ist eine Vermittlertätigkeit nicht erlaubnispflichtig (für Deutschland: § 34 GewO ist hier nicht anwendbar), sofern Sie keine anderen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausüben.
Die Nauheimer legt bei der Auswahl der externen Berater und Vermittler gewisse Maßstäbe an, um den Ansprüchen unserer Mitglieder gerecht zu werden und um die erforderliche Qualität schon in der frühesten Phase der Mitgliedschaft und Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Im Wesentlichen interessieren uns Ihre fachlichen Qualifikationen und belegbaren Erfolge der Vergangenheit, Ihre Unternehmensphilosophie und -grundsätze - und wie sie deren Einhaltung und Umsetzung im Tagesgeschäft sicherstellen.
Unsere Mitglieder - Ihre Kunden - und auch wir erwarten von Ihrem Team Diskretion und ein Top-Auftreten. Unser Verständnis von Seriosität ist, dass Sie ausnahmslos bereit sind, das Kundeninteresse über Ihr eigenes zu stellen. Nach unserem Verständnis ist das unabdingbare Voraussetzung für langfristigen Erfolg und Kundenzufriedenheit.
Wenn wir zusammenpassen, freuen wir uns, Ihnen ein hochprofitables und für Ihre Kunden äußerst vorteilhaftes Angebot zu machen. Sie können weltweit (außer sanktionierte Länder) akquirieren.
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